Ja, jeder Tourist auf Fehmarn, ab 18 Jahren, ist verpflichtet die Kurabgabe zu entrichten. Die Kurabgabe beträgt:
Vom 01.01. - 14.05. |
Nebensaison: |
1,50€ |
Vom 15.05. - 14.09. |
Hauptsaison: |
2,30€ |
Vom 15.09. - 31.12 |
Nebensaison: |
1,50€ |
Änderungen der Kurtaxe und Zeiträume vorbehalten. Vergünstigungen für Schwergeschädigte und ggf. Begleitpersonen sind ab einem GDB (Grad der Behinderung) ab 80% anrechenbar. Um die Vergünstigung zu erhalten müssen Sie beim Check-In den Schwergeschädigten-Ausweis vorlegen.
Zum Nachweis, dass Sie die Kurtaxe bezahlt haben, erhalten Sie beim Check-In die Ostseecards von uns.